§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen, Werkleistungen, sonstigen Leistungen und Angebote der SF-Zerspanung e.K., Inhaber Sergej Fritz, gegenüber ihren Kunden.
- Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn die SF-Zerspanung e.K. in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.
- Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der SF-Zerspanung e.K. maßgeblich.
§ 2 Angebote und Vertragsabschluss
- Sämtliche Angebote der SF-Zerspanung e.K. sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Angaben in Angeboten, Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
- Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der SF-Zerspanung e.K. oder durch Ausführung der Lieferung oder Leistung zustande.
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise ab Werk bzw. ab Betriebsstätte der SF-Zerspanung e.K. ausschließlich Verpackung, Versand, Transportversicherung, Zoll, Gebühren und sonstiger Nebenkosten.
- Rechnungen sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages auf dem Geschäftskonto der SF-Zerspanung e.K.
- Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die SF-Zerspanung e.K. ist berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die gesetzliche Verzugspauschale geltend zu machen.
- Eine Aufrechnung ist dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gestattet. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Lieferzeit und Leistung
- Lieferfristen und Liefertermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
- Die Lieferfrist beginnt nicht vor vollständiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten sowie nicht vor Eingang etwaig vom Kunden beizubringender Unterlagen, Freigaben, Genehmigungen oder vereinbarter Anzahlungen.
- Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
- Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und von der SF-Zerspanung e.K. nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Betriebsstörungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Streiks, Aussperrungen, behördliche Maßnahmen oder Energieausfälle, verlängern die Lieferfrist angemessen.
- Ist die SF-Zerspanung e.K. an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen dauerhaft gehindert, ist sie berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden hieraus Schadensersatzansprüche zustehen.
§ 5 Gefahrübergang, Versand und Abnahme
- Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen, den Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die SF-Zerspanung e.K. noch weitere Leistungen übernommen hat.
- Verzögert sich der Versand oder die Abnahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Kunden über.
- Soweit eine Abnahme geschuldet ist, gilt die Leistung als abgenommen, wenn (a) die Leistung fertiggestellt ist, (b) die SF-Zerspanung e.K. dies dem Kunden unter Hinweis auf die Abnahmefiktion mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat und (c) der Kunde die Abnahme nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Fertigstellung verweigert oder innerhalb dieses Zeitraums unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum der SF-Zerspanung e.K.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und, soweit erforderlich, auf eigene Kosten ausreichend zu versichern.
- Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungsendbetrages einschließlich Umsatzsteuer an die SF-Zerspanung e.K. ab. Die SF-Zerspanung e.K. nimmt diese Abtretung an.
- Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, sind der SF-Zerspanung e.K. unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde hat alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Zeichnungen, Maße, Spezifikationen, Stückzahlen, Materialangaben und sonstigen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
- Der Kunde trägt die Verantwortung für die technische Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Unterlagen und Vorgaben.
- Verzögerungen, Mehraufwand oder zusätzliche Kosten, die aufgrund unvollständiger, fehlerhafter oder nachträglich geänderter Angaben des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
§ 8 Beigestelltes Material und beigestellte Teile
- Wird Material oder werden Teile durch den Kunden beigestellt, so hat der Kunde diese rechtzeitig, in geeigneter Qualität und in ausreichender Menge anzuliefern.
- Für Fehler, Mängel oder Ungeeignetheit des beigestellten Materials oder der beigestellten Teile haftet die SF-Zerspanung e.K. nicht, sofern sie diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
- Führt die Verwendung beigestellten Materials oder beigestellter Teile zu Mehrkosten, zusätzlichem Bearbeitungsaufwand, Werkzeugverschleiß, Ausschuss oder Verzögerungen, sind diese vom Kunden zu tragen.
- Eine Wareneingangsprüfung erfolgt nur im üblichen Rahmen auf äußerlich erkennbare Mängel. Eine weitergehende Untersuchungspflicht besteht nicht, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
§ 9 Mängelrechte
- Für Mängel haftet die SF-Zerspanung e.K. nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
- Voraussetzung für Mängelansprüche des Kunden ist, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere gemäß § 377 HGB, ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach Ablieferung, schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen.
- Bei berechtigter Mängelrüge ist die SF-Zerspanung e.K. zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der SF-Zerspanung e.K. durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Bei unerheblichen Mängeln ist der Rücktritt ausgeschlossen.
- Ansprüche des Kunden wegen Aufwendungen zum Zweck der Nacherfüllung, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht wurde, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
§ 10 Haftung
- Die SF-Zerspanung e.K. haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die SF-Zerspanung e.K. nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der SF-Zerspanung e.K.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 11 Verjährung
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Ablieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab Abnahme.
- Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
§ 12 Schutzrechte, Unterlagen und Vertraulichkeit
- An sämtlichen Angeboten, Zeichnungen, Kalkulationen, Modellen, Unterlagen, Dateien und sonstigen Informationen behält sich die SF-Zerspanung e.K. sämtliche Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte vor.
- Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung zugänglich gemacht, vervielfältigt oder für andere als die vertraglich vorgesehenen Zwecke verwendet werden.
- Der Kunde versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Vorgaben und Unterlagen frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde stellt die SF-Zerspanung e.K. von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung von Schutzrechten entstehen.
§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz der SF-Zerspanung e.K.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der SF-Zerspanung e.K.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: April 2026
